Klinik-Card - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Klinik-Card

Klinik-Card / Kostengarantie Die Klinik-Card hat den Zweck, das Mitglied im Falle einer stationären Behandlung von Kostenvorleistungen freizuhalten. Mit der Vorlage der Klinik-Card an der Krankenhausverwaltung ermächtigt der Versicherte seinen Versicherer, die Krankenhausleistungen direkt mit der Klinik abzurechnen.



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