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Kassenärztliche Vereinigung

Zur Erfüllung der ihnen durch die RVO übertragenen Aufgaben der kassenärztlichen Versorgung sind die Kassenärzte und die an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Ärzte für den Bereich eines jeden Landes zu einer kassenärztlichen Vereinigung zusammengeschlossen. Die kassenärztlichen Vereinigungen sind Mitglieder der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Alle kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.



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