Jahresüberschuss - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Lexikon > Jahresüberschuss
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Summe aller geschäftlichen Aktivitäten des Geschäftsjahres, also z.B. nach Vornahme aller handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen, Dotierung aller geschäftsplanmaßig zu stellenden Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, RfB) inkl. Pensionsrückstellungen sowie Passivierung aller vorgeschriebenen oder möglichen Posten, z.B. der auf vertraglicher Verpflichtung oder Satzung beruhenden Tantiemen des Aufsichtsrates und des Vorstands.


Nicht in den Jahresüberschuss geht die Veränderung der offenen Rücklagen ein. Aus dem Jahresüberschuss muss ein in der Satzung festgelegter Prozentsatz in die Verlustrücklage (vgl. Stichwort Rücklage) eingestellt werden. Je nach Satzung der einzelnen Versicherer sind weitere Überschüsse zur Bildung freier Rücklagen zu verwenden. Der restliche Überschuss ist der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zuzuführen.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal