Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Summe aller geschäftlichen Aktivitäten des Geschäftsjahres, also z.B. nach Vornahme aller handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen, Dotierung aller geschäftsplanmaßig zu stellenden Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, RfB) inkl. Pensionsrückstellungen sowie Passivierung aller vorgeschriebenen oder möglichen Posten, z.B. der auf vertraglicher Verpflichtung oder Satzung beruhenden Tantiemen des Aufsichtsrates und des Vorstands.
Nicht in den Jahresüberschuss geht die Veränderung der offenen Rücklagen ein. Aus dem Jahresüberschuss muss ein in der Satzung festgelegter Prozentsatz in die Verlustrücklage (vgl. Stichwort Rücklage) eingestellt werden. Je nach Satzung der einzelnen Versicherer sind weitere Überschüsse zur Bildung freier Rücklagen zu verwenden. Der restliche Überschuss ist der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zuzuführen.
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