Heimbedürftigkeitsbescheinigung
Wenn Sie eine Heimunterbringung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können oder wollen, benötigen Sie eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung, um Leistungen durch die Pflegekasse oder das Sozialamt beziehen zu können. Die Notwendigkeit einer Heimunterbringung wird durch den MDK festgestellt.
Sollten sie diese Bescheinigung nicht vorweisen können, wird die Leistungen der Pflegekasse auf den Satz für ambulante Pflege der jeweiligen Pflegestufe begrenzt. Manche Einrichtungen nehmen grundsätzlich keine Patienten auf, die keine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorweisen können. Die Heimbedürftigkeitsbescheinigung kann aber auch ausgestellt werden, wenn keine Pflegestufe vorliegt.
Zurück zur Lexikon Startseite