Gemischte Krankenanstalten
Bei einer gemischten Krankenanstalt handelt es sich um ein Krankenhaus, das sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführt bzw. Rekonvaleszenten aufnimmt. Für Sanatoriumsbehandlungen besteht in den Krankheitskostentarifen jedoch kein tariflicher Leistungsanspruch für den Versicherten. Soll dennoch eine stationäre Heilbehandlung in einer gemischten Krankenanstalt durchgeführt werden, muß vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Genehmigung des Versicherers eingeholt werden. Dieser kann erklären, unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Leistungen zu erbringen (§ 4 Abs. 5 AVB KKV).
Bei einem Aufenthalt in einem solchen Haus empfiehlt es sich, den Krankenversicherer rechtzeitig und unverzüglich zu informieren. Der Meldung sollte möglichst ein ärztlicher Bericht über die vorausgegangene ambulante Behandlung, über den derzeitigen Befund und über den konkreten Einweisungsgrund beigefügt werden.
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