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Einkommen

Beim Abschluß der Krankentagegeldversicherung ist für die Berechnung des Tagessatzes die Höhe des Monatsnettoeinkommens zugrundezulegen. Die Höhe des Monatsnettoeinkommens ergibt sich aus dem Durchschnittswert der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Das Krankentagegeld darf dabei zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern dieses Nettoeinkommen nicht übersteigen.



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