Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen haben keinen Einfluß auf den Fortbestand des Krankenversicherungsschutzes. Bestanden sie jedoch bereits bei Antragstellung, müssen sie im Versicherungsantrag angegeben werden, damit sie bei der Risikobeurteilung berücksichtigt werden können. Verschweigt der Versicherungsnehmer diese Erkrankungen, so gefährdet er den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses. Er begeht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
siehe
Anfechtung
Anzeigepflicht
Vorerkrankung
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