Berufskrankheiten - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch eine spezielle Berufstätigkeit verursacht werden. In Abgrenzung zum Arbeitsunfall sind Berufskrankheiten auf lang andauernde Einwirkungen zurückzuführen. Sie fallen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung und werden in der Berufskrankheitsverordnung aufgeführt. Der Krankenversicherer ist bei einer Berufskrankheit nur für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz der gesetzlichen Leistungen noch notwendig sind (§ 5 Abs. 3 AVB KKV).



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