Beratungseinsatz - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Lexikon > Beratungseinsatz
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Beratungseinsatz

Wird ein Patient durch Angehörige gepflegt, ist er verpflichtet, regelmäßig einen professionellen Pflegedienst zur Beratung hinzuzuziehen. Diese Beratungseinsätze werden von der zuständigen Pflegekasse gezahlt. Sinn der Pflegeeinsätze ist die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und Beratung der Pflegeperson. Der Beratungseinsatz hilft Pflegefehler zu vermeiden, besondere Belastungen rechtzeitig zu erkennen und Abhilfe bei der Belastung der Pflegeperson zu schaffen. Können keine Beratungseinsätze nachgewiesen werden oder werden sogar verweigert, kann das Pflegegeld ganz oder teilweise gestrichen werden.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal