Anzeigepflichtverletzung
Eine Anzeigepflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat bzw. seiner Nachmeldepflicht nicht nachgekommen ist (siehe auch Stichwort "Obliegenheiten"). Bei schuldhafter Anzeigepflichtverletzung - es genügt Fahrlässigkeit - kann der Versicherer, innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Verletzung der Anzeigepflicht, vom Vertrag zurücktreten, bei arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. Beide Maßnahmen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
siehe
Anzeigepflicht
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