Ambulante Behandlung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Ambulante Behandlung

Unter ambulanter Behandlung versteht man in der Regel die ärztliche Behandlung durch einen (approbierten) Arzt bzw. Zahnarzt oder in der Ambulanz eines Krankenhauses bzw. in einem medizinischen Versorgungszentrum. Das gilt auch für die Behandlung durch Heilpraktiker.


Ambulant betriebene Einrichtungen, die nicht als niedergelassene Praxis, sondern in der Form einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen "juristischen Person" (Institut) betrieben werden, begründen keinen Leistungsanspruch.


Die Tarife der privaten Versicherer für ambulante Behandlung umfassen auch die Kostenerstattung für

  • Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Verbandmittel,
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Entbindung, Fehlgeburt

und teilweise auch für

  • psychotherapeutische Behandlung und
  • ambulante Kurbehandlung


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