Adoptivkinder - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Adoptivkinder

Gemaß § 178 d Abs. 2 VVG gilt auch für minderjährige adoptierte Kinder die Kindernachversicherung. Allerdings kann der Versicherer eine Risikoprüfung und einen angemessenen Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe verlangen.



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