Abschlußkosten - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Abschlußkosten

Die Abschlußkosten oder Erwerbskosten beinhalten alle Kosten, die dem Versicherer beim Abschluß eines Versicherungsvertrages entstehen. Man unterscheidet unmittelbare und mittelbare Abschlußkosten.


Unmittelbare oder äußere Kosten sind Abschlußprovisionen, feste Vergütungen anstelle von Provisionen, Zusatzprovisionen und Reisekosten, wenn diese mit dem Neuabschluß zusammenhängen.


Die darüber hinausgehenden Kosten des Abschlusses - wie bspw. die allgemeinen Organisationskosten, die allgemeinen Werbungskosten und die Versicherungsscheinerstellung - zählen zu den mittelbaren oder inneren Abschlußkosten.


Definition:


Aussage:


Diese Quote zeigt auf, wie viel das Unternehmen für den Vertragsabschluss aufwendet.

Hinweise:

Die Abschlusskosten dürfen nicht nur unter Kostenaspekten gesehen werden. Sie stellen in gewisser Weise auch eine Art Investition in die Zukunft dar. Nur so ist es möglich, dem Bestand neue Versicherungen bzw. neue Kunden zuzuführen.


Die Abschlusskostenquote ist abhängig vom Umfang des Neu- und Veränderungsgeschäfts. Dabei sind zudem die Zugangswege und Vertriebsstrukturen des jeweiligen Unternehmens zu beachten. Ohne Berücksichtigung unternehmensspezifischer Gegebenheiten kann die Abschlusskostenquote zu Fehlinterpretationen führen.


Die Abschlusskostenquote dient gemeinsam mit der Schadenquote und der Verwaltungskostenquote zur Erläuterung der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote.



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