Zahnersatz und Zahnersatzkosten in der privaten Krankenversicherung
 
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Zahnersatzkosten

In welchem Umfang werden die Kosten für Zahnersatz sowie die damit anfallenden Labor- und Materialkosten erstattet?


Die Erstattung erfolgt anteilig nach den vereinbarten Tarifen. Die meisten Tarife erstatten 70 - 80% der anfallenden Kosten. Material- und Laborkosten werden mit dem gleichen Satz vergütet, zusätzlich wird hier ein Leistungsverzeichnis zugrunde gelegt.


Die gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen vor Bewilligung des Zahnersatzes einen zahnärztlichen Befund. Abhängig der zahnärztlichen Diagnose wird ein Anteil von 50% zu den "Regelleistungen" erstattet.


Diese Regelleistung sieht z.B. für eine Brücke einen Vergütungssatz von 700 Euro vor. Die Kasse zahlt die Hälfte, also 350 Euro. Sollten sie einen aufwendigeren Zahnersatz bekommen, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Um qualitativen und hochwertigen Zahnersatz kostengünstig zu beziehen, können gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung mit umfangreichen Leistungen für Zahnersatz abschließen.


Im Falle einer unzumutbaren Belastung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen den doppelten Anteil, d.h. die volle Regelleistung. Ferner kann sich die Regelleistungen um 20 oder 30 % erhöhen, wenn in Regelmäßigem Abstand zahnmedizinische Untersuchungen nachgewiesen werden.


Ab 01.07.2005 zahlen gesetzlich Versicherte einen Zusatzbeitrag von 0,4 % für die Zahnersatzleistungen.

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