Vorsorgeuntersuchungen
Als Versicherungsfälle gelten auch ambulante Untersuchungen gem. §1 (2) b AVB, MB/KK94, zur Früherkennung von Erkrankungen nach gesetzliche eingeführten Programmen.
- Krebsvorsorge
- Früherkennung von Herz- Kreislauf Erkrankungen
- Schwangerschaftsvorsorge
- Kinderärztliche (U 1- U 9) und jugendärztliche (J 1) Vorsorgeuntersuchungen
Leistungen zur Vorsorge und Früherkennung, die über die in den gesetzlich eingeführten Programmen vorgesehene hinausgehen, können vom Versicherer angegeben werden.
Die privaten Krankenversicherungen rechnen - je nach Versicherer - die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen nicht auf die Selbstbeteiligung ab, sondern haben Anreize für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen geschaffen. Sicher die richtige Entscheidung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese Voruntersuchungen entsprechend der gesetzlich eingeführten Programme vergütet.
Erweiterte Vorsorgeleistungen bekommen gesetzlich Versicherte über eine Vorsorge Zusatzversicherung.