Alternative Heilmethoden Naturheilverfahren in der privaten Krankenversicherung
 
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Alternative Heilmethoden (Naturheilverfahren)

Von privaten Versicherern werden alternative oder Naturheilverfahren grundsätzlich erstattet, wenn sie sich in der Praxis als genau so erfolgversprechend gezeigt haben wie schulmedizinische Methoden oder schulmedizinisch anerkannt sind.


In der Regel aber ist die Anerkennung durch die Schulmedizin nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium, ob eine Leistung vom Versicherer übernommen wird. Einige Gesellschaften bieten Ihnen ein breites Angebot an alternativen Heilmethoden. Dieses Angebot ist von Anbieter zu Anbieter verschieden, so dass ein Versicherungsvergleich sinnvoll ist, um die Leistungsunterschiede und die für Sie optimale Versicherung herauszufinden.


Leistungen, die in jedem Fall von der PKV erstattet werden, sind in der s.g. Hufelandliste enthalten, d.h. Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin oder Naturheilverfahren.


Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es sehr unterschiedlich, welche alternativen Heilmethoden erstattet werden. Sie sollten sich rechtzeitig und gründlich informieren. Umfangreiche Leistungen können gesetzlich Versicherte über eine Heilpraktiker Zusatzversicherung beziehen.

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