Welche Leistungen werden im Fall eine Krankanhausaufenthaltes erbacht?
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben die freie Wahl unter allen anerkannten Krankenhäusern. Dies ist unter §4 AVB, MBKK94 zugesichert.
Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen werden folgende Punkte gezählt:
Ferner können zu den allgemeinen Krankenhausleistungen bei besonderer medizinischer Begründung folgende Punkte gezählt werden:
Leistungen von Personen, die nicht beim Krankenhaus angestellt sind und nicht durch das Krankenhaus vergütet - z.B. Belegärzte - werden nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gezählt.
