Kieferorthopädie und kieferorthopädische Behandlung - Private Krankenversicherung
 
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Kieferorthopädie

Welche Kosten werden im Fall einer Kieferorthopädischen Behandlung erstattet?


In der privaten Krankenversicherung wird die kieferorthopädische Behandlung je nach Tarif anteilig übernommen. Wenn sie ihre Kinder mitversichern, sollten sie hier auf möglichst hohe Tarifleistungen achten.


Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Minderjährigen die Kosten für eine kieferorthopädische Leistung sofern der Bedarf in der KIG 3-5 eingestuft wurde. KIG 1 und 2 werden nicht erstattet. Auch gesonderte Mehrleistungen werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Hier empfiehlt es sich, eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie abzuschließen.


Eine Kostenübernahme für Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird nur in medizinisch begründeten Fällen gewährt. Hier muss der Krankenkasse ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.

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