Einlagefüllungen und Inlays bei private Krankenversicherung
 
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Einlagefüllungen - Inlays

In welchem Umfang werden Kosten für Einlagefüllungen (Inlays) erstattet?


Inlays sind ein hochwertiger Zahnersatz, der eingesetzt wird, wenn eine herkömmliche Füllung nicht die nötige Stabilität des Zahnes wiederherstellen würde, d.h. schon zu viel Zahnsubstanz abgetragen wurde. Manche Tarife stufen Inlays als Zahnbehandlung ein, und nicht als Zahnersatz, daher können Inlays zu 100 % vergütet werden. Sollte der Tarif Inlays als Zahnersatz einstufen, werden sie nur prozentual berechnet (üblich sind ca. 75%). Einen Austausch von Amalgamfüllungen ohne medizinische Begründung wird in der Regel nicht erstattet.


In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Inlays wie anderer Zahnersatz mit einem Zuschuss von 50% zu den Regelkosten Erstattet. Kann eine regelmäßige Prophylaxe vorgewiesen werden, erhöht sich dieser Zuschuss um 20- 30 %. Da Inlays nicht als Regelleistung gelten, entspricht dieser Zuschuss nur einem kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, deren Leistungen Inlays beinhaltet.

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