Kostenüberhahme für Heilmittel - private Krankenversicherung
 
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Heilmittel

Werden die Kosten für Heilmittel erstattet?


Heilmittel müssen gemäß § $ (3) AVB, MB/KK94 von niedergelassenen Ärzten verordnet werden. Als Heilmittel gelten die Leistungen die von Krankengymnasten, Bademeistern. Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten erbracht werden.


In der Regel ist die Erstattung von Aufwendungen für Heilmittel in der privaten Krankenversicherung unproblematisch.


Versicherte in der GKV, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen für gesetzlich verordnete Heilmittel eine Selbstbeteiligung von 10%, sowie 10 Euro je Verordnung.

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