Die Vergütung für Zahnärzte und Kieferorthopäden ist in der Gebührenordnung vorgesehen. Dort ist für jede Leistung ein Honorar festgelegt. Da die gleichen Fälle unterschiedlich schwierig ausfallen können, kann der Arzt oder Zahnarzt den mehrfachen Satz veranschlagen, um den Mehraufwand zu berechnen. Der Zahnarzt kann derzeit den einfachen Satz bis zum 3,5 fachen Satz (dem Regelhöchstsatz) berechnen. Unter Umständen kann der Zahnarzt sein Honorar auch über den Regelhöchstsatz hinaus berechnen.
In der GOZ wird aktuell wie folgt vergütet
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Arzthonorare bis zum 1,5 fachen Satz der in fer GOZ vorgesehen ist vergütet.
