Eigenkapitalquote als Kennzahl für die private Krankenversicherung
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Kennzahlen > Eigenkapital
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Eigenkapitalquote

Diese Kennzahl gibt an, wieviel ein Unternehmen an Eigenmitteln für den Ausgleich kurzfristiger Verluste zur Verfügung hat. Die Quote gibt das Verhältnis zu den verdienten Brutto-Beiträgen an. Das Eigenkapital macht zusammen mit der Dividende den Jahresüberschuß aus. Nach § 53c VAG muß ein Krankenversicherungsunternehmen Eigenkapital in ausreichender Höhe bilden, um seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Somit ist die Eigenkapitalquote ein Maß für die Solvabilität des Unternehmens (s. Solvabilitätsvorschriften oder §53c VAG), das heißt, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, kurzfristig auftretende höhere Verpflichtungen bezahlen zu können.


Zur Bewertung der Quote:


Eine Eigenkapitalquote unter 5% kann als problematisch angesehen werden. Wird nämlich die gesetzliche Mindestanforderung an die Solvabilität unterschritten, muß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen im Rahmen seiner Finanzaufsicht einschreiten. Andererseits löst jede Eigenkapitalerhöhung Steuern aus, das heißt: es gehen Gelder dem Unternehmen und somit den Versicherten verloren. Abschließend noch folgender Hinweis: Während Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ihr Eigenkapital nur aus dem Jahresüberschuß bilden können, haben Aktiengesellschaften wie zum Beispiel die DKV auch die Möglichkeit, Eigenkapital über die Aktionäre zu finanzieren.

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal