Zusatzversorgungssysteme in den neuen Bundesländern - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Zusatzversorgungssysteme in den neuen Bundesländern

Die 22 Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR wurden zum 01. Januar 1992 geschlossen und die darin bereits erworbenen Versorgungsanwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Diese Zusatzversorgungssysteme ergänzten für die dort versicherten Personengruppen die Leistungen der Sozialversicherung der ehemaligen DDR.



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