Weiterarbeit
Nach dem 65. Lebensjahr erhöhen sich die bis dahin vorhandenen Entgeltpunkte für jeden Monat weiterer sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit um 0,5% pro Monat (= Rentenzuschlag). In der Praxis spielt diese Regelung kaum eine Rolle.
Zurück zur Lexikon Startseite