Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL)

Für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst besteht eine Zweiteilung der Versorgung. Der erste Teil wird über die gesetzliche Rentenversicherung gewährt. Der zweite Teil der Versorgung wird in Form einer Art betrieblicher Altersversorgung, der sogenannnten Zusatzversorgung gewährt.


Die VBL zahlt eine dynamische Zusatzversorgungsrente in Höhe des Differenzbetrages zwischen der errechneten beamtenähnlichen Gesamtversorgung und der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Somit wird den Arbeitern und Angestellten dasselbe Versorgungsniveau, wie den Beamten, zugesichert.


Es handelt sich bei der VBL um eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Karlsruhe. Träger der Anstalt sind der Bund und die Länder. Die Beiträge werden als Umlage in Höhe eines Prozentsatzes des gesamtversorgungsfähigen Entgelts der Versicherten allein durch die Arbeitgeber aufgebracht. Vorstand und Verwaltungsrat sind die Organe der VBL. Der Bundesminister der Finanzen führt die Aufsicht.



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