Unfallversicherung (gesetzlich)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Zu ihren Aufgaben zählen die Unfallverhütung und Gewährung von sozialen Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit.
Zum versicherten Personenkreis zählen:
1. Arbeitnehmer in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis;
2. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende sowie selbständige Unternehmer bestimmter Gruppen in der Landwirtschaft, Fischerei und Schiffahrt;
3. Kinder während des Besuchs von Kindergärten
4. Schüler allgemeinbildender Schulen und Studenten
Leistungen: Heilbehandlung, Berufshilfe, sogenannte ergänzende Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Reisekosten ), Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Überbrückungshilfe.
Gliederung der gesetzlichen Unfallversicherung:
1. Allgemeine (gewerbliche) Unfallversicherung
2. Landwirtschaftliche Unfallversicherung
3. See-Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
1. Die Berufsgenossenschaften
2. Staatliche und gemeindliche Ausführungsbehörden der Unfallversicherung sowie
3. die Gemeindeunfallversicherungsverbände
Die Beiträge werden von den Unternehmern allein aufgebracht.
Zurück zur Lexikon Startseite