Unfallversicherung (gesetzlich) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Unfallversicherung
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Unfallversicherung (gesetzlich)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Zu ihren Aufgaben zählen die Unfallverhütung und Gewährung von sozialen Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit.


Zum versicherten Personenkreis zählen:


1. Arbeitnehmer in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis;
2. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende sowie selbständige Unternehmer bestimmter Gruppen in der Landwirtschaft, Fischerei und Schiffahrt;
3. Kinder während des Besuchs von Kindergärten
4. Schüler allgemeinbildender Schulen und Studenten


Leistungen: Heilbehandlung, Berufshilfe, sogenannte ergänzende Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Reisekosten ), Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Überbrückungshilfe.


Gliederung der gesetzlichen Unfallversicherung:


1. Allgemeine (gewerbliche) Unfallversicherung
2. Landwirtschaftliche Unfallversicherung
3. See-Unfallversicherung


Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:


1. Die Berufsgenossenschaften
2. Staatliche und gemeindliche Ausführungsbehörden der Unfallversicherung sowie
3. die Gemeindeunfallversicherungsverbände


Die Beiträge werden von den Unternehmern allein aufgebracht.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal