Umlageverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem Prinzip, daß eingehende Beiträge sowie die Bundesmittel sofort für die Finanzierung der Rentenausgaben verwandt werden.
Die Rentenversicherungsträger sind lediglich verpflichtet, eine Mindestrücklage von einer Monatsausgabe zum Ausgleich möglicher Einnahmenschwankungen zur Verfügung zu halten.
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