Studenten
Studenten unterliegen, wenn sie neben dem Studium einer Beschäftigung nachgehen, der Versicherungspflicht. Es gelten dieselben Regel bei der Sozialversicherungspflicht wie bei anderen Arbeitnehmern.
Ausnahmefälle:
- Studenten, die ihre neben dem Studium ausgeübte Beschäftigung bereits vor dem 01.10.1996 aufgenommen haben, sind in dieser Beschäftigung versicherungsfrei.
- Bei geringfügigen Beschäftigungen besteht Versicherungsfreiheit.
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