Renten-Notpaket 2004 (Kurzfristige Rentenreform) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Renten-Notpaket 2004 (Kurzfristige Rentenreform)

Die Bundesregierung hat zur langfristigen Stabilisierung der Rentenkassen ein umfassendes Renten-Reformpaket verabschiedet, das sich in kurz- und mittelfristige Maßnahmen unterteilt.

Ziel ist es die Beiträge zur Rentenversicherung von derzeit 19,5 Prozent bis zum Jahr 2020 auf höchstens 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 auf maximal 22 Prozent des Bruttolohns ansteigen zu lassen. Gleichzeitig wird angestrebt ein Mindestniveau bei den Rentenzahlungen zu halten. Das Rentenniveau (für den Eckrentner) soll 2020 mindestens 46 Prozent und im Jahr 2030 mindestens 43 Prozent des bereinigten Bruttolohns betragen.

Kurzfristige Rentenreform (Renten-Notpaket für 2004)

  • Aussetzung der jährlichen Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung (nächste Anpassung erst 2005).
  • Seit dem 01.04.2004 müssen Rentner die vollen Beiträge zur Pflegepflichtversicherung zahlen.
  • Neurentner erhalten ihre Renten erst zum Monatsende.
  • Veränderte Beitragssätze der Krankenkassen gelten nicht erst 6 Monate später, sondern werden bereits nach 3 Monaten berücksichtigt.
  • Seit dem 1. Januar 2004 müssen Rentner auf Betriebsrenten und Nebeneinkünfte den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Auch auf Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung werden nun Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Mittelfristige Reformen (Nachhaltigkeitsgesetz)

In der ersten Jahreshälte 2004 soll das Renten-Nachhaltigkeitsgesetz beschlossen werden. Das neue Rentengesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Wichtige Neuregelungen sind:
  • Rentensteigerungen werden in der Zukunft niedriger als die Einkommenssteigerungen der Arbeitnehmer ausfallen. Die Renten werden nicht mehr Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus, sondern mittels eines sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors an die Entwicklung des gesamten Rentenbeitragsaufkommens gekoppelt.
  • Für nach 1946 geborene Jahrgänge wird der frühstmögliche Zeitpunkt einer Frührente wegen Altersteilzeit ab 2006 bis 2008 schrittweise auf 63 Jahre erhöht. Nach 1951 geborene Jahrgänge haben keinen Anspruch auf Altersteilzeit.
  • Hochschulstudien werden mit Ausnahme der Fachhochschule nicht mehr als Beitragszeit anerkannt. Dabei gilt eine Übergangsfrist für die Jahre 2005 bis 2009. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden allerdings auch weiterhin auf die schulische und berufliche Ausbildungszeit von maximal 36 Monaten anerkannt.
  • Die ersten drei Beitragsjahre (meist Ausbildungszeiten mit wenig Einkommen) werden pauschal mit 75% des durchschnittlichen Rentenbeitrags bewertet. Die Höherbewertung gilt nur noch für Auszubildende und die Ausbildung in einer Fachhochschule oder berufsvorbereitenden Maßnahme. Für einfache beitragspflichtige Aushilfstätigkeiten entfällt die Höherbewertung.
Langfristige Reformen

Zunächst bleibt es beim gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren. Die Rürup-Kommission empfiehlt ab 2011 eine stufenweise Anhebung auf 67 Jahre. Ob dieser Vorschlag umgesetzt wird, werden künftige Rentenreformen zeigen. Will die Bundesregierung ihre anfangs genannten Ziele erreichen, sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der demographischen Entwicklung wahrscheinlich weitere Maßnahmen nötig.



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