Rentengarantiezeit
Eine private Rentenversicherung dient der eigenen Absicherung im Alter. Angehörige werden durch eine private Rentenversicherung nicht geschützt (Ausnahme: der Abschluss spezieller Zusatzbausteine). Verstirbt der Versicherte noch vor Rentenbeginn erhalten die Erben je nach Versicherungsgesellschaft nur die bis dahin eingezahlten Beiträge oder die eingezahlten Beiträge plus erwirtschaftete Überschüsse.
Stirbt der Versicherte jedoch kurz nach Rentenbeginn, verfallen sämtliche Ansprüche, da es sich um eine lebenslange Rentenzahlung handelt, die mit dem Todesfall beendet ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, zumindest einen Teil der jahrelangen Einzahlungen für die Erben zu retten, wenn bei Vertragsabschluss eine sogenannte "Rentengarantiezeit" vereinbart wird.
Dann zahlt der Versicherer die Rentenleistungen auch nach dem Tode des Versicherten solange weiter, wie die Rentengarantiezeit besteht. Diese beginnt nicht mit dem Tode des Versicherten, sondern mit der ersten Rentenzahlung. Eine Rentengarantiezeit kann für 5, 10 oder 15 Jahre, maximal jedoch für 18 Jahre abgeschlossen werden.
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