Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist das vollendete 65. Lebensjahr.
Sie bedeutet, daß ab dem Jahre 1997 die Altersgrenzen zum Bezug der ungekürzten Altersrente für Rentenanwärter stufenweise bis zum 65. Lebensjahr angehoben werden. Wer nicht zu den Ausnahmen gehört (z.B. Schwerbehinderte, Berufsunfähige oderErwerbsunfähige), erhält künftig erst ab dem 65. Lebensjahr die ungekürzte Regelaltersrente.
siehe auch:
Altersrente für langjährige Versicherte ab 63
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeit ab 60
Altersrente für Frauen ab 60
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