Pflichtbeitragszeiten (§ 55 SGB VI) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Pflichtbeitragszeiten
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Pflichtbeitragszeiten (§ 55 SGB VI)

sind Zeiten, in denen Arbeitgeber für Arbeitnehmer oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für Lohnersatzleistungen kraft Gesetzes Beiträge abzuführen haben. Außerdem Zeiten, für die versicherungspflichtige Handwerker und Künstler sowie andere Selbständige Pflichtbeiträge rechtswirksam entrichtet haben.


Sie zählen zur Erfüllung von Wartezeiten und haben Einfluß auf die Rentenhöhe durch Bewertung der Beiträge mit Entgeltpunkten.


Pflichtbeitragszeiten sind nicht nur Zeiten für die wirksam Pflichtbeiträge gezahlt sind, sondern auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge als gezahlt gelten (Fiktion der Beitragszahlung). Hierzu gehören Zeiten des gesetzlichen Wehrdienst oder Zivildienst, Kindererziehungszeiten, Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld oder Arbeislosengeld, Vorruhestandsgeldbezieher, Pflegezeiten ab 01.04.1995, bestimmte Lehrzeiten ohne Beitragszahlung vom 01.06.1945 bis 30.06.1965, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich, Fremdrentengesetz-Zeiten / "Aussiedler", nach über- oder zwischenstaatlichem Recht gleichgestellte Beitragszeiten.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal