Monatsrente
Die Monatsrente ergibt sich, wenn die persönlichen Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander vervielfältigt werden. Die Monatsrente ist auf Pfennige genau zu berechnen und zu zahlen.
Ab dem Jahre 1997 wurde der Zugangsfaktor (Zf) als Rentenabschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente (Rentenbeginn vor Vollendung des 65. Lebensjahres) in die Formel aufgenommen.
Die Monatsrente kann sich um Zusatzleistungen (z. B. Leistungen der Höherversicherung) erhöhen.
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