Mehrere Rentenansprüche
Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird nur die höchste Rente geleistet. Bei gleich hohen Renten ist folgende Rangfolge maßgebend:
1. Regelaltersrente,
2. Altersrente,
3. Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige,
4. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit,
5. Altersrente für Frauen,
6. Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte Bergleute,
7. Rente wegen Berufsunfähigkeit,
8. Rente für Bergleute.
Bei gleich hohen Waisenrenten, wird die zuerst beantragte Waisenrente geleistet.
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