Markenverfahren - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Markenverfahren

Bis Juni 1942 wurden in der Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung alle Rentenversicherungsbeiträge im Markenverfahren entrichtet. Hierzu wurden die Beitragsmarken bei der Post gekauft, in die Versicherungs-/Quittungskarte eingeklebt und entwertet. Dieses Verfahren galt für freiwillig Versicherte und für versicherungspflichtige Selbständige noch bis Dezember 1976. Seit dem 01.01.1977 zahlen aber auch diese Personen ihre Beiträge bargeldlos.



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