Lohnersatzleistungen
Zeiten, in denen "Lohnersatz" geleistet wurde, wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Verletztengeld, Übergangs- oder Unterhaltsgeld (Sozialleistungen), werden wie Beitragszeiten behandelt.
Die Beitragshöhe beträgt 80% des Bruttoentgelts der Lohnersatzleistungen. Sie zählen dann zur Wartezeit (bisher Ausfallzeit bzw. Anrechnungszeit).
Zurück zur Lexikon Startseite