Knappschaftsversicherung - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Knappschaftsversicherung

Die Knappschaftsversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung.


Arbeitnehmer, die in knappschaftlichen Betrieben (Bergbau- und Nebenbetrieben) beschäftigt sind, werden über die Knappschaftsversicherung kranken- und rentenversichert.


Träger: Bundesknappschaft mit Sitz in Bochum.



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