Inhaftierungszeiten in der ehemaligen DDR
Versicherten, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, wird die Zeit des Freiheitsentzugs bei der Berechnung der Rente mitangerechnet.
Voraussetzung ist, daß das entsprechende Urteil aufgehoben wude bzw. eine Rehabilitierung erfolgt ist. Diese Regelung gilt sowohl für Rentenbezieher als auch für Versicherte, die noch erwerbstätig sind.
Rentenbezieher sollten sich umgehend mit den notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel Urteilen, Kassationsbescheiden, Haftbescheinigungen an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
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