Inhaftierungszeiten in der ehemaligen DDR - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Inhaftierungszeiten Ddr
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Inhaftierungszeiten in der ehemaligen DDR

Versicherten, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, wird die Zeit des Freiheitsentzugs bei der Berechnung der Rente mitangerechnet.


Voraussetzung ist, daß das entsprechende Urteil aufgehoben wude bzw. eine Rehabilitierung erfolgt ist. Diese Regelung gilt sowohl für Rentenbezieher als auch für Versicherte, die noch erwerbstätig sind.


Rentenbezieher sollten sich umgehend mit den notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel Urteilen, Kassationsbescheiden, Haftbescheinigungen an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal