Gesellschafter von Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften sind versicherungsfrei:
- Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG),
- Komplementäre einer Kommanditgesellschaft (KG)
Beim geschäftsführenden Kommanditisten einer KG ist die Frage im Einzelfall zu entscheiden ob er die Geschäftsführertätigkeit im Wesentlichen nach seinem eigenen Willen gestalten kann (unternehmerähnlich). Ist dies nicht der Fall, so ist er versicherungspflichtig, da er dann wie ein Arbeitnehmer für die Gesellschaft tätig ist.
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