Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV)
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte gemäß § 2 I EStG (Einkommensteuergesetz).
Hierzu zählen:
- Einkünfte aus nichtselbständiger u. selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieben
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG
Zurück zur Lexikon Startseite