Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV)

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte gemäß § 2 I EStG (Einkommensteuergesetz).


Hierzu zählen:


  • Einkünfte aus nichtselbständiger u. selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieben
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG


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