Geringfügigkeitsgrenze - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Geringfügigkeitsgrenze
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Geringfügigkeitsgrenze

Einkommensgrenze, bis zu der keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden müssen


(siehe geringfügige Beschäftigung)


Werte 2006


alte Bundesländer neue Bundesländer
400,00 Euro/mtl. 400,00 Euro/mtl.


Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal