Entgeltvorausbescheinigung
Bei Beantragung von Altersrente kann der Versicherte von seinem Arbeitgeber verlangen, daß er ihm den voraussichtlichen Bruttoarbeitsverdienst für längstens drei Monate vor Beginn der Altersrente bescheinigt.
Diese vorausbescheinigten Entgelte werden der Berechnung der Altersrente zugrunde gelegt, um somit einen nahtlosen Übergang vom Arbeitsleben zur Rente zu ermöglichen. Bei Abweichungen findet keine Berichtigung statt.
Zurück zur Lexikon Startseite