Entgeltpunkte (EP)
Anstelle der bisherigen Werteinheiten (bis 1991) werden für Beitragsleistungen und anrechnungsfähige beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte ermittelt.
Es handelt sich um einen Rentenwert als Faktor für die Rentenberechnung (siehe persönliche Entgeltpunkte).
Ein EP (z.B. in 2001) bedeutet, daß der Verdienst des Versicherten dem des Durchschnitts aller Versicherten in 2001 entspricht.
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