Bundesbahn-Versicherungsanstalt (§ 144 Abs. 1 SGB VI) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Bundesbahn-Versicherungsanstalt (§ 144 Abs. 1 SGB VI)

Die Bundesbahn-Versicherungsanstalt ist ein Träger der Rentenversicherung der Arbeiter (s. Arbeiterrentenversicherung). Sie ist für die Beschäftigten zuständig, die als Arbeiter bei der deutschen Bundesbahn beschäftigt sind. Dies gilt auch für die Versicherten, die sich in der Ausbildung für den Beruf eines Arbeiters befinden.


Für die bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigten Angestellten führt die Bundesbahn-Versicherungsanstalt die Versicherung für die BfA durch.



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