Besteuerung von Renten
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der Steuerpflicht nicht mit dem vollen Betrag, sondern lediglich mit dem sog. Ertragsanteil.
Bei der Ermittlung des Ertragsanteils ist zu unterscheiden zwischen:
- Renten ohne zeitliche Begrenzung: alle Altersrenten und Hinterbliebenenrenten
- Renten mit zeitlicher Begrenzung: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
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