Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung

ist der Prozentsatz, der vom Arbeitseinkommen für die Rentenversicherung einbehalten wird (2006: 19,5 %).


Er wird jedes Jahr neu festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte.



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