Befähigungsnachweis (Handwerker) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Befähigungsnachweis (Handwerker)

Erforderlicher Nachweis der fachlichen (theoretisch und/oder praktischen) Vorbildung zu zahlreichen handwerklichen Berufen. Das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk wird als "großer Befähigungsnachweis" bezeichnet. Dieser berechtigt zum selbständigen Betrieb eines Handwerks, zur Ausbildung von Lehrlingen sowie zur Führung des Meistertitels.



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