Basis-Rente / Rürup-Rente - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Basis-Rente / Rürup-Rente

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge - die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt).

Anders als die Riester-Rente wird die Basis-Rente nicht dirket mit Zulagen, sondern nur durch Steuervorteile bezuschusst. Jeder Sparer, der einen entsprechenden Vorsorgevertrag abgeschlossen hat, kann einen Teil seiner Aufwendungen für die Basis-Rente steuerlich geltend machen. Ab 2005 wird es dafür einen zusätzlichen, speziell der Altersversorgung dienenden Freibetrag (Sonderausgaben für Altersvorsorgebeiträge) geben, der deutlich höher liegt als bisher und bis 2025 jährlich um 2 % ansteigen wird.

Im Gegensatz zur Riester-Rente kann die Basis-Rente auch von nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen oder Pflichtversicherten in berufsständigen Versorgungseinrichtungen genutzt werden. Damit bietet sich auch für diese Personengruppen die Möglichkeit steuerbegünstigt für die Rente zu sparen, denn seit dem 01.01.2005 können sie die Beiträge zur Kapitallebensversicherung oder einer klassischen privaten Rentenversicherung in der Regel nicht mehr steuerlich geltend machen (Sonderausgabenabzug).

Damit die Beiträge zur Basis-Rente vom Finanzamt als steuerlich begünstigte Sonderausgaben für die Altersvorsorge anerkannt werden, müssen die von den Versicherungen angebotenen Verträge bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Die Basis-Rente darf nicht vererblich*,
  • nicht übertragbar (kein Versicherungsnehmer-Wechsel möglich),
  • nicht beleihbar
  • ,
  • nicht veräußerbar (kein vorzeitiger Rückkauf möglich),
  • nicht kapitalisierbar sein (d.h. nicht in einem Betrag ausgezahlt werden, nur Rente möglich)
  • und nicht vor dem 60. Geburtstag bezogen werden.

* Eine Hinterbliebenen-Versorgung ist nur für Ehepartner und Kinder möglich und auch dann nur im Rahmen eines Zusatzvertrages. Dieser schmälert allerdings die zukünftige Altersrente.



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