Altersgrenzenanhebung - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Altersgrenzenanhebung

Nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 13. September 1996 werden die Altersgrenzen für den Bezug der ungekürzten Altersruhegelder je nach Rentenart ab Januar 1997 bis Dezember 2004 angehoben.


Betroffen sind:




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