In welchen Fällen kann eine private Pflegezusatzversicherung die Leistung verweigern?
Leistungsausschlüsse werden im Versicherungsvertrag vereinbart. Im Regelfall können in den folgenden Fällen Leistungen verweigert oder gekürzt werden:
- Pflegebedürftigkeit, die durch Kriegsfolgen oder durch anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen eingetreten ist, fällt nicht in die Leistungspflicht der privaten Pflegezusatzversicherung.
- Pflegebedürftigkeit die durch Folgen von Suchterkrankungen oder vorsätzlich herbeigeführte Unfälle verursacht wurde, kann keine Leistung durch die private Pflegezusatzversicherung gewährt werden.
Zurück zur FAQ Startseite